Zwischen Peitschen und Paragraphen
Ein rechtlicher Gedankenspaziergang im BDSM
ZWISCHEN PEITSCHEN UND PARAGRAPHEN
EIN RECHTLICHER GEDANKENSPAZIERGANG
Es gibt Momente im Leben, da fragt man sich, wie man hier gelandet ist. In Exponats Fall begann es mit einer simplen Frage: "Darf es eigentlich auch über BDSM und deutsches Recht schreiben, ohne dass ihm ein Anwalt im schwarzen Talar mit erhobenem Zeigefinger auf die Pfötchen klopft?" Denn seien wir ehrlich, wer sich intensiv mit BDSM-Praktiken auseinandersetzt, landet irgendwann unweigerlich bei rechtlichen Fragen. Einvernehmlichkeit, Körperverletzung oder auch Vertragsrecht. Das sind keine abstrakten Begriffe, sondern sehr reale Themen, die den Rahmen unseres Handelns definieren.
Mit dieser Frage im Hinterkopf hat Exponat sich auf eine, kleine Reise durch Gesetzestexte, juristische Kommentare und endlosen Fußnotenlabyrinthe begeben. Es kann stolz berichten, dass es diesen Ausflug mit nur minimalen Kopfschmerzen und Gedankenknoten überlebt hat. Doch bevor es seine Gedanken dazu mit euch teilt, lassen sich drei grundlegende Fragen nicht vermeiden: Darf Exponat Gesetzestexte überhaupt verwenden? Darf es dieses Essay verkaufen? Und vor allem: Darf es darüber schreiben, auch wenn es kein Jura studiert hat? Lassen wir die Peitsche für einen Moment ruhen und werfen einen nüchternen Blick auf die Antworten. [...]
Dieses Buch ist für alle BDSMer, die sich rechtlich orientieren wollen, ohne sich durch schwer verständliches Juristendeutsch zu quälen. Für alle, die neugierig sind, wo die Grenze zwischen erlaubt und verboten wirklich verläuft. Und für alle, die sich empowern möchten, indem sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen – und dabei vielleicht sogar schmunzeln dürfen.
„Zwischen Paragraphen und Peitschen“ will Mut machen, wieder Fragen zu stellen. Es lädt ein, sich mit komplexen Themen auseinanderzusetzen, ohne dabei den Spaß an der Sache zu verlieren.
Ab heute im Vorverkauf | 50 € Ab 01.05.2025 reguläre bei Kettenschwester erhältlich
Zur Freude zu Diensten
Exponat
Inhaltsverzeichnis
I. EINWILLIGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG
II. SITTENWIDRIGKEIT & SKLAVENVERTRÄGE
III. MENSCHENHANDEL
IV. EMPOWERMENT FÜR ALLE
V. SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG
VI. SWING’ DEIN DING
VII. AUTOEROTISCHE UNFÄLLE
VIII. ERREGUNG ÖFFENTLICHEN ÄRGERNISSES
IX. SCHULDKNECHTSCHAFT
X. FREIHEITSBERAUBUNG
XI. PORNÖSE PRIVATSPHÄRE
XII. BLACKMAILING
Leseprobe
Zwischen Paragraphen und Peitschen
Ein rechtlicher Gedankenspaziergang
Es gibt Momente im Leben, da fragt man sich, wie man hier gelandet ist. In Exponats Fall begann es mit einer simplen Frage: "Darf es eigentlich auch über BDSM und deutsches Recht schreiben, ohne dass ihm ein Anwalt im schwarzen Talar mit erhobenem Zeigefinger auf die Pfötchen klopft?" Denn seien wir ehrlich, wer sich intensiv mit BDSM-Praktiken auseinandersetzt, landet irgendwann unweigerlich bei rechtlichen Fragen. Einvernehmlichkeit, Körperverletzung oder auch Vertragsrecht. Das sind keine abstrakten Begriffe, sondern sehr reale Themen, die den Rahmen unseres Handelns definieren.
Mit dieser Frage im Hinterkopf hat Exponat sich auf eine, kleine Reise durch Gesetzestexte, juristische Kommentare und endlosen Fußnotenlabyrinthe begeben. Es kann stolz berichten, dass es diesen Ausflug mit nur minimalen Kopfschmerzen und Gedankenknoten überlebt hat. Doch bevor es seine Gedanken dazu mit euch teilt, lassen sich drei grundlegende Fragen nicht vermeiden: Darf Exponat Gesetzestexte überhaupt verwenden? Darf es dieses Essay verkaufen? Und vor allem: Darf es darüber schreiben, auch wenn es kein Jura studiert hat? Lassen wir die Peitsche für einen Moment ruhen und werfen einen nüchternen Blick auf die Antworten.
Gesetzestexte - Zwischen freier Nutzung
und juristischem Jargon
Aha, ein scheinbar häufiger Irrtum ist, dass auch Gesetze einem Urheberrecht unterliegen. Tatsächlich allerdings sind sie gemeinfrei. Laut § 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind amtliche Werke – darunter Gesetzestexte – nicht urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Exponat kann nach Herzenslust Paragraphen zitieren, auf den Wortlaut verweisen oder sie in die eigene Argumentation einbauen, ohne Angst haben zu müssen, dass der Gesetzgeber dafür einen Liebesbrief schickt. Natürlich bleibt dabei eine Regel bestehen: Zitate müssen korrekt wiedergegeben werden. Niemand sollte auf die Idee kommen, aus einem "Nein heißt Nein" ein "Nein heißt manchmal Ja" zu machen – das könnte rechtlich heikel werden.
Is' klar, oder?!
Direktes Zitat:
Wortwörtliche Übernahme mit Anführungszeichen.
Beispiel: „BDSM ist ein Sammelbegriff für verschiedene Sexualpraktiken, die auf Einvernehmlichkeit, Machtgefälle und Schmerz basieren.“ (Müller, 2023, S. 45)
Verstanden.
Indirektes Zitat:
Sinngemäße Wiedergabe, ohne Anführungszeichen.
Beispiel: BDSM umfasst Praktiken, die auf Machtgefälle und Einvernehmlichkeit basieren (Müller, 2023, S. 45).
Verstanden.
Zitierung aus dem Internet (offizielle Gesetzestexte)
APA-Zitierweise:
Bundesministerium der Justiz (BMJ von 2025). Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung. Siehe Gesetze im Internet.
Beispiel: Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html [Zugriff am 10.03.2025].
Alles klar, das schafft Exponatchen!
Essays verkaufen
Die Frage des kommerziellen Interesses
Ein weiteres, kleines Bedenken: Darf Exponat dieses Essay überhaupt zum Verkauf anbieten? Es hört so oft und so gern, dass es für seine Arbeit kein Geld verdienen dürft: “BDSM muss kostenlos sein.” Auch hier lautet die Antwort: Ja, darf es. Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, dass juristische Gedankenspiele zur Reflexion nur kostenfrei angeboten werden dürfen. Solange Exponat nicht vorgibt, eine rechtliche Beratung anzubieten oder behaupte, der Text sei bindendes Recht, steht dem Verkauf nichts im Wege. Das bedeutet auch, dass Exponat sich, sollte es sich irgendwann einen luxuriösen Strafbock aus Mahagoniholz wünschen, diesen theoretisch durch die Einnahmen aus diesem Essay finanzieren könnte. Theoretisch...
Also zur Info: Dieses Essay stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine persönliche Reflexion über das Thema BDSM und das deutsches Recht. Tada!
Profi oder Laie - Muss man Jura studiert haben,
um über Recht zu schreiben
Hier wird es spannend. Viele Menschen glauben, dass nur Juristen über Gesetze sprechen dürfen, weil nur Juristen dies auch korrekt verstehen. Aber tatsächlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die es Laien verbietet, sich mit juristischen Fragen auseinanderzusetzen. Exponat darf über BDSM und Recht schreiben, solange es klarstellt, dass es sich um eine persönliche Reflexion handelt und nicht um eine rechtsverbindliche Tatsache.
Ein simpler Hinweis reicht aus:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein persönlicher Gedankenspaziergang aus Exponats Erbsenhirnchen – es könnte also auch zu einem inkorrekten Schluss kommen.
Check, auf geht die Reise.
Basisinfos
Rubrik: Essay
Seitenzahl: 315
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage
Einband: Hardcover
Maße: 21,0 / 14,8 / 2,2 cm
Vorverkauf ab sofort | 50 €
Erscheinungsdatum: 01.05.2025
[email protected]